Gebäudeansicht des Justizzentrums Wiesbaden

Landgericht Wiesbaden

Kontakt

Landgericht Wiesbaden

verwaltung@lg-wiesbaden.justiz.hessen.de

Fax

+49 611 32706 - 1513

Mainzer Straße 124
65189 Wiesbaden

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

Hinweise

Soweit Sie eine Apostille oder eine Legalisation beantragen wollen, wird gebeten, diesen Antrag auf schriftlichem Wege einzureichen. Sofern Anträge persönlich zum Gericht gebracht werden, wird gebeten, diese in den im Raum 0.063 befindlichen Gerichtsbriefkasten oder in den an der Gebäudeaußenseite neben dem Haupteingang „Mainzer Straße“ befindlichen Nachtbriefkasten einzuwerfen. Alternativ können Anträge auch an der Servicetheke im Justizzentrum abgeben werden.

Hinweise auf Verstöße gegen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung im Rahmen der Dienstaufsicht über Notarinnen und Notare:

Der Präsident des Landgerichts übt die Dienstaufsicht über die im Landgerichtsbezirk ansässigen Notarinnen und Notare aus. Als Aufsichtsbehörde ist er gemäß § 53 Abs. 1 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz) verpflichtet, ein System zur Annahme von Hinweisen zu potentiellen oder tatsächlichen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz und gegen auf Grundlage dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnungen und gegen andere Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung einzurichten.

Konkrete Hinweise auf Verstöße durch Notarinnen oder Notare gegen die vorgenannten Bestimmungen können Sie – auch anonym - auf folgenden Wegen übermitteln:

  • Per Post:
    Präsidentin des Landgerichts Wiesbaden
    Mainzer Straße 124
    65189 Wiesbaden
  • Per E-Mail: verwaltung@lg-wiesbaden.justiz.hessen.de
  • Per Telefon:
    +49 611 3261 - 4115 oder
    +49 611 3261 - 4117
  • Per Telefax:
    +49 611 327061 - 409

Bitte beachten Sie bei allen Kommunikationswegen, dass Sie keine Informationen zu Ihrer Person übermitteln, wenn sie anonym bleiben wollen. Haben Sie bitte auch Verständnis dafür, dass wir Sie weder über den aktuellen Stand noch über das Ergebnis etwaiger Ermittlungen informieren können.

Personenbezogene Daten werden vom Landgericht Wiesbaden verarbeitet, soweit dies zur Erfüllung der o.g. Aufgaben erforderlich ist.

Bitte beachten Sie:

Pressestelle

Kontakt für Dreh- und Fotogenehmigungen:
E-Mail: verwaltung@lg-wiesbaden.justiz.hessen.de

Kontakt für telefonische Rückfragen in Presseangelegenheiten:
Frau Reinhardt-Gazibara
Telefon: +49 611 3261 - 4128

Wir laden Sie ein zu unseren Kunstausstellungen:

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Wenn Sie aus dem Bereich des Rhein-Main-Verkehrsverbundes anreisen, können Sie sich auf den Internetseiten des RMVÖffnet sich in einem neuen Fenster, ansonsten über die Internetseiten der BahnÖffnet sich in einem neuen Fenster über Ihre Verkehrsverbindung informieren.

Von der Innenstadt und vom Hauptbahnhof Wiesbaden fahren Sie mit den Bussen der Linien 3 (Richtung Biebrich), 6 (Richtung Mainz) und 33 (Richtung Kostheim) bis zur Haltestelle Weidenbornstraße. Ihre Busverbindung können Sie dem Fahrplan der ESWE Öffnet sich in einem neuen Fensterentnehmen.

Anfahrt mit dem Pkw:

A 3: Wiesbadener Kreuz auf die A 66 Richtung Wiesbaden
A 66: Abfahrt Mainzer Straße Richtung Stadtmitte
A 643: Schiersteiner Kreuz auf A 66 Richtung Frankfurt
A 671: bis Autobahnende, dann weiter Richtung Stadtmitte

Das Justizzentrum befindet sich in Fahrtrichtung stadteinwärts auf der rechten Seite.

Parken:

Ein öffentliches Parkhaus befindet sich in der Weidenbornstraße.

Behindertenparkplätze befinden sich sowohl in diesem Parkhaus als auch im Bereich des „Boulevards“ zwischen den Gebäuden des Justizzentrums und der Stadtverwaltung. Dieser „Boulevard“ ist ebenfalls von der Weidenbornstraße aus anzufahren.

Örtliche Zuständigkeit - Zur Zeit entspricht der Bezirk des Landgerichts Wiesbaden den Gebieten der Stadt Wiesbaden, des Rheingau-Taunus-Kreises und (geringfügig) Teilen des Main-Taunus-Kreises.

Er umfasst folgende Gemeinden:

  • Im Bezirk des Amtsgerichts Bad Schwalbach:
    Aarbergen, Bad Schwalbach, Heidenrod, Hohenstein, Schlangenbad, Taunusstein
  • Im Bezirk des Amtsgerichts Idstein:
    Hünstetten, Idstein, Niedernhausen, Waldems
  • Im Bezirk des Amtsgerichts Rüdesheim am Rhein:
    Eltville, Geisenheim, Kiedrich, Lorch, Oestrich/Winkel, Rüdesheim am Rhein
  • Im Bezirk des Amtsgerichts Wiesbaden:
    Flörsheim, Stadt Wiesbaden, Walluf

Digitaler Service Point

Drei rote Punkte, darunter ein roter, ein blauer und ein roter Punkt, darunter drei rote Punkte, darunter unter dem mittleren ein weiterer roter Punkt; alle regelmäßig angeordnet.

Ihr Draht zur hessischen Justiz

Der Digitale Service Point ist eine zentrale Stelle der hessischen Justiz, an die sich Bürgerinnen und Bürger mit allgemeinen Fragen direkt über die kostenlose Telefonnummer (montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder per E-Mail wenden können.

Über die Servicenummer bzw. E-Mailadresse können Frage u. a. zum Ausfüllen von Formularen geklärt werden. Das Auskunftsangebot ist zur Zeit auf Angelegenheiten der Amtsgerichte, Landgerichte und des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ausgerichtet.

Weitere Informationen zum Digitalen Service PointÖffnet sich in einem neuen Fenster